Code of Conduct
Verhaltenskodex der Sanpack GmbH
Die 1990 in Hamburg gegründete Sanpack GmbH ist ein Familienunternehmen und steht für modernste Technik in der Fertigung, für soziale und wirtschaftliche Verantwortung und für den Erhalt des Produktionsstandortes Deutschland.
In diesem Verhaltenskodex werden Mindeststandards definiert, zu deren Einhaltung sich die Sanpack GmbH sowie sämtliche Lieferanten verpflichten. Die Sanpack GmbH bemüht sich ferner diese Anforderungen, wann immer möglich, zu übertreffen.
1. Gültigkeitsbereich
Der vorliegende Verhaltenskodex ist die Grundlage aller Geschäftsbeziehungen für die von der Sanpack GmbH produzierten, verkauften und bezogenen Waren. Alle Geschäftspartner werden ebenfalls zur Einhaltung der nach diesem Verhaltenskodex aufgestellten Grundsätze aufgefordert.
2. Unternehmenswerte
Wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Sanpack GmbH sind Kompetenz, Leistungsbereitschaft und verantwortliches Handeln aller Mitarbeiter. Das Unternehmensleitbild hebt die Verantwortung gegenüber Mensch und Natur sowie Fairness und Toleranz hervor. Dazu gehören folgende Grundsätze:
Die Einhaltung und Beachtung von rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen sind selbstverständlich.
Der Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten ist fair, höflich und respektvoll.
Die Interessen von Kunden und Geschäftspartnern werden angemessen berücksichtigt.
Jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Herkunft, der Religionszugehörigkeit oder anderer Merkmale wird unterlassen.
In allen geschäftlichen Beziehungen haben Professionalität, Fairness und Verlässlichkeit oberste Priorität.
3. Umgang mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern
Alle Angestellte müssen ausnahmslos mit Respekt und Würde behandelt werden. Jegliche Art der körperlichen, psychischen, sexuellen oder verbalen Belästigung oder Einschüchterung sind verboten. Disziplinarmaßnahmen dürfen nicht gegen die nationale Gesetzgebung und international anerkannten Menschenrechte verstoßen. Beschäftigte, die eine Beschwerde auf Grund von Verstößen gegen Regelungen dieses Verhaltenskodexes oder die nationalen Gesetze erheben, dürfen keiner Form von Disziplinarmaßnahmen ausgesetzt werden.
Die Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern sollen von gegenseitiger Verlässlichkeit, Aufrichtigkeit, Höflichkeit und Fairness geprägt sein. Dazu gehört es, dass Entscheidungen transparent und nachvollziehbar getroffen und kommuniziert werden. In gleicher Weise werden diese Grundsätze vom Management gegenüber der Mitarbeiterschaft vorgelebt und von den Mitarbeitern untereinander eingehalten.
4. Vereinigungsfreiheit
Es ist das Recht der Angestellten und Arbeiter eine Arbeiterorganisation oder Gewerkschaft ihrer eigenen Wahl zu gründen oder sich einer solchen zum Zweck der Kollektivverhandlungen anzuschließen.
5. Einhaltung von Gesetzen
Die nationalen rechtlichen Bestimmungen, insbesondere arbeits- und sozialrechtliche Gesetze, sowie Umweltschutzbestimmungen müssen eingehalten werden.
Arbeitsvertragliche Vereinbarungen oder vergleichbare Maßnahmen dürfen den Verhaltenskodex nicht umgehen.
6. Diskriminierungsverbot
Alle Angestellten und Arbeiter müssen gleich behandelt werden. Niemand darf wegen seiner Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, Abstammung, Geschlecht, seiner sexuellen Identität, seines Glaubens oder seiner Weltanschauung, seiner politischen Einstellung, seines Alters, seiner körperlichen Konstitution oder seines Aussehens belästigt oder diskriminiert werden. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die persönliche Sphäre anderer Mitarbeiter zu achten. Sexuelle Belästigung und Mobbing sind verboten.
7. Kinderarbeit
Das Mindestbeschäftigungsalter darf nicht unter dem Alter liegen, mit dem die gesetzliche Schulpflicht endet und auf keinem Fall unter dem Alter von 15 bzw. 14 Jahren, wenn nationales Recht gemäß des ILO Übereinkommens Nr. 138 es zulässt. Die jeweils nationalen Regelungen zum Schutz von Kindern und jungen Beschäftigten sind einzuhalten.
8. Arbeitszeiten
Bei der Regelung der Arbeitszeiten gilt die deutsche Gesetzgebung, wonach die regelmäßige Basis von 40 Stunden pro Woche und 60 Stunden pro Woche einschließlich Mehrarbeit nicht überschritten werden darf. Mehrarbeit muss angemessen vergütet werden. Allen Mitarbeitern muss nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag gewährt werden.
9. Entlohnung
Die Bezahlung der Arbeiter und Angestellten entspricht mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn oder, falls der Betrag höher liegt, dem branchenüblichen Mindestlohn. Überstunden müssen mit gesetzlichen oder branchenüblichen Zuschlägen vergütet werden. Der gezahlte Lohn sollte zur Deckung der Grunderfordernisse der Beschäftigen ausreichen. Alle Mitarbeiter müssen mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen erhalten.
Illegale und unberechtigte Lohnabzüge als direkte oder indirekte Disziplinar-Maßnahme sind untersagt. Darüber hinaus müssen Angestellte und Arbeiter regelmäßig in einer ihnen verständlichen Art und Weise über die vollständige Zusammensetzung ihres Lohnes informiert werden.
10. Dokumentation der Anstellungsbedingungen
Die Beschäftigung muss auf einem formellen Dokument basieren wie z. B. einem Arbeitsvertrag oder Einstellungsbrief. Die Geschäftspartner garantieren die schriftliche Dokumentation der Arbeitskonditionen. Dieses Dokument muss Auskunft erteilen über die Arbeits- und Beschäftigungs-Bedingungen einschließlich Löhnen, Zeitraum und Zahlung, Vorsorgeleistungen, Urlaubsanspruch und Kündigungsfrist. Die Umgehung geltender Arbeits- und Sozial-Versicherungsnormen ist ebenso untersagt wie Umgehungen des Verhaltenskodexes durch unechte Ausbildungs-Programme, Kontraktarbeit oder ähnlicher Methoden.
11. Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein elementarer Grundsatz. Die Sicherheitsvorschriften sind konsequent und strikt einzuhalten. Dies gilt für sämtliche Gefahren, die sich am Arbeitsplatz der Mitarbeiter ergeben können. Erkannte Unfälle oder für möglich gehaltene Gefährdungen und Belastungen sowie Beinahe-Unfälle sind sofort der Geschäftsleitung zu melden.
Die Beschäftigten werden über diese Regeln regelmäßig informiert und geschult, um das Gefahrenbewusstsein sowie ein Mitdenken bei allen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten zu fördern.
Den Beschäftigen wird ein hygienisches Arbeitsumfeld garantiert.
12. Umweltschutz
Die Sanpack GmbH bekennt sich zum Schutz unserer Umwelt und erklärt die ressourcenschonende Herstellung aller Produkte zum Unternehmensziel. Es gelten folgende Leitsätze zum Umweltschutz:
Wir schonen unsere Umwelt, gehen sparsam mit allen natürlichen Ressourcen um und vermeiden oder reduzieren Belastungen für Mensch und Natur.
Wir berücksichtigen die Anforderungen einer intakten Umwelt bei Entwicklung und Design, im Fertigungsprozess, bei der Verpackung und beim Versand unserer Produkte sowie bei der Verbesserung von Verfahren und der Einführung neuer Anlagen und Produkte.
Wir erwarten die Einhaltung aller Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Mensch und Umwelt auch von unseren Geschäftspartnern.
Bei der Entsorgung von Abfällen ist der umweltschonendste Entsorgungsweg zu wählen, der unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vertretbar ist. Sollte es zu Vorfällen kommen, die Umweltbelastungen zur Folge haben können, muss die Geschäftsleitung unverzüglich und umfassend informiert werden und ihrerseits die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die Behörden veranlassen.